Mehr Zeit für unsere Kinder: Warum ich das Volksbegehren für bessere Personalschlüssel in Kitas in Mecklenburg-Vorpommern unterstütze

Worum es beim Volksbegehren konkret geht

Das Volksbegehren zielt auf eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) ab.
Kern ist die Einführung gesetzlich verbindlicher Mindestpersonalschlüssel für Krippen, Kindergärten und Horte im Land Mecklenburg-Vorpommern.
Bisher sind diese Personalschlüssel nur im Landesrahmenvertrag verankert und nicht im Gesetz selbst festgeschrieben, was sie deutlich angreifbarer und weniger verbindlich macht.
Mit dem neuen Gesetz würden klare Standards festgelegt, die Träger und Kommunen nicht unterschreiten dürften.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2028 ein Stufenplan in Kraft tritt, der das Fachkraft-Kind-Verhältnis bis spätestens zum 1. Januar 2034 deutlich verbessert.
Ziel ist, dass in jeder Einrichtung mindestens zwei Fachkräfte durchschnittlich 6 Kinder in der Krippe, 14 Kinder im Kindergarten oder 22 Kinder im Hort betreuen und fördern.
Damit wird das Verhältnis von Fachkräften zu Kindern klar geregelt und so gestaltet, dass echte pädagogische Arbeit möglich wird, statt ständig nur „Feuer zu löschen“.

Die geplanten Mindestpersonalschlüssel im Überblick

Im Gesetzentwurf werden konkrete Mindestpersonalschlüssel festgelegt, die nicht unterschritten werden dürfen.
Für die Endstufe des Stufenplans gelten folgende Vorgaben:

  • In Krippen: 2,74 Vollzeitkräfte je sechs Kinder, bezogen auf 8,5 Stunden tägliche Betreuungszeit und zehn Schließtage pro Jahr.
  • In Kindergärten: 3,12 Vollzeitkräfte je 14 Kinder, bezogen auf neun Stunden tägliche Betreuungszeit und zehn Schließtage pro Jahr.
  • In Horten: 2,17 Vollzeitkräfte je 22 Kinder, bezogen auf sechs Stunden tägliche Betreuungszeit und zehn Schließtage pro Jahr.

Weil niemand von heute auf morgen zusätzliches Fachpersonal aus dem Hut zaubern kann, ist ein stufenweiser Ausbau vorgesehen.
Zwischen 2028 und 2033 sollen die Mindestpersonalschlüssel in mehreren Schritten angehoben werden, bis die endgültigen Werte erreicht sind.
Für die Jahre 2028 bis 2033 werden im Gesetzentwurf übergangsweise niedrigere Mindestpersonalschlüssel definiert, die sich Jahr für Jahr steigern und so Planungssicherheit für Träger, Kommunen und das Land schaffen.

Wichtig ist dabei: Die in den Regelungen genannten Mindestpersonalschlüssel beziehen sich auf bestimmte Betreuungszeiten pro Tag und eine bestimmte Zahl an Schließtagen pro Jahr.
Weicht eine Einrichtung davon ab, etwa durch längere Öffnungszeiten oder weniger Schließtage, muss der Personalschlüssel entsprechend angepasst werden.
So wird verhindert, dass auf dem Papier gute Werte stehen, die in der Realität aber unterlaufen werden.

Wer die Kosten trägt – und wer profitieren soll

Eine zentrale Frage bei solchen Vorhaben ist immer: Wer bezahlt das eigentlich?
Der Gesetzentwurf macht hier eine klare Aussage: Die zusätzlichen finanziellen Mittel, die für die Umsetzung der neuen Mindestpersonalschlüssel benötigt werden, trägt das Land Mecklenburg-Vorpommern.
Damit soll verhindert werden, dass Kommunen und Träger finanziell überfordert werden oder die Kosten auf anderem Weg – etwa durch Leistungsabbau – wieder bei den Kindern und Familien landen.

Die Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens gehen zudem davon aus, dass die Kinderzahlen in den kommenden Jahren weiter sinken werden.
Das bedeutet auch, dass insgesamt weniger Plätze zu finanzieren sind, was den zusätzlichen Aufwand für bessere Personalschlüssel abfedern kann.
Zugleich wird darauf verwiesen, dass Investitionen in frühkindliche Bildung sich volkswirtschaftlich langfristig auszahlen – etwa durch bessere Bildungschancen, weniger Schulabbrüche und insgesamt höhere Teilhabe.

Warum die aktuellen Personalschlüssel nicht ausreichen

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird deutlich gesagt, dass die derzeitigen Personalschlüssel in Mecklenburg-Vorpommern „weit unter den wissenschaftlich erforderlichen Standards“ liegen.
Hinzu kommt, dass es bislang keine gesetzlich festgelegten Mindestpersonalschlüssel gibt, sondern nur Vereinbarungen im Landesrahmenvertrag.
Das erschwert eine dauerhaft verlässliche und qualitativ hochwertige Förderung und Betreuung der Kinder und lässt viele pädagogische Potenziale ungenutzt.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Kinderzahlen stark zurückgehen und auch in den nächsten Jahren weiter sinken werden.
Ohne gegensteuernde Maßnahmen könnte das dazu führen, dass Kitas geschlossen werden, Stellen abgebaut werden oder auf Neueinstellungen verzichtet wird.
Statt diese Entwicklung auf Kosten der Qualität laufen zu lassen, will das Volksbegehren den Moment nutzen, um die Personalschlüssel zu verbessern und so die Qualität der Kindertagesförderung langfristig zu sichern.

Rückendeckung durch den Landesjugendhilfeausschuss

Das Volksbegehren fällt nicht vom Himmel, sondern baut auf bereits bestehenden fachlichen Empfehlungen und Beschlüssen auf.
Bereits am 27. Juni 2019 hat der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) einstimmig beschlossen, einen landesrechtlich geregelten Mindestpersonalschlüssel für Kindertageseinrichtungen einzuführen.
Trotz dieses Beschlusses gab es in den Jahren danach keine entsprechenden Gesetzesinitiativen.

Am 12. März 2026 hat der LJHA seinen Beschluss von 2019 erneut bekräftigt.
Er hat die Erwartung der Vertragsparteien des Landesrahmenvertrages an die Landespolitik aufgegriffen und sich erneut einstimmig für die Einführung verbindlicher Mindestpersonalschlüssel auf gesetzlicher Ebene ausgesprochen.
Dabei wird ausdrücklich auch das sogenannte Konnexitätsprinzip betont, also der Grundsatz, dass das Land die zusätzlichen Kosten übernimmt, wenn es neue Aufgaben vorgibt.

Was gesetzliche Mindestpersonalschlüssel bedeuten

Gesetzliche Mindestpersonalschlüssel sind mehr als Zahlen auf dem Papier.
Sie haben direkten Einfluss auf die präventive Sicherung des Kindeswohls und darauf, dass jedes Kind sein Recht auf Entwicklung und Bildung tatsächlich wahrnehmen kann.
Außerdem schaffen sie mehr Transparenz bei der Finanzierung und Steuerung der Kindertagesförderung und helfen bei der Planung des Bedarfs an Ausbildungsplätzen für pädagogisches Personal.

Je höher und verbindlicher Personalschlüssel sind, desto mehr Fachkräfte stehen faktisch für die Kinder zur Verfügung.
Das heißt konkret: mehr Zeit für Sprache, Spielen, Bewegung, Nähe, individuelle Förderung – und weniger Dauerstress für das Personal.
Der Gesetzentwurf sieht in der Endstufe mindestens zwei Fachkräfte pro Gruppe vor, was einen spürbaren Unterschied im Alltag von Kindern und Erzieherinnen und Erziehern machen kann.

Wer hinter dem Volksbegehren steht

Auf der Unterschriftenliste sind die Namen und Anschriften der Vertreter des Volksbegehrens angegeben.
Dazu gehören unter anderem der Vorsitzende des Kita-Landeselternrats Mecklenburg-Vorpommern sowie führende Vertreterinnen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) im Bereich Jugendhilfe.
Damit wird deutlich, dass sich sowohl Eltern als auch pädagogische Fachkräfte und ihre Interessenvertretungen gemeinsam für dieses Ziel starkmachen.

Diese breite Unterstützung zeigt, dass es hier nicht um ein Einzelinteresse geht, sondern um eine gemeinsame Sorge um die Qualität der Bildung und Betreuung in den Kindertageseinrichtungen des Landes.
Eltern und Fachkräfte erleben Tag für Tag, wie sehr der Personalmangel die Arbeit in den Kitas belastet – und wie viel besser der Alltag aussehen könnte, wenn ausreichend Personal zur Verfügung stünde.

Wer unterschreiben darf

Unterschreiben dürfen alle Menschen, die zum Zeitpunkt ihrer Unterschrift zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern wahlberechtigt sind.
Eintragungsberechtigt sind laut Hinweis auf der Unterschriftenliste ausschließlich Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Dazu gehören: das vollendete 16. Lebensjahr, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung (oder bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) in Mecklenburg-Vorpommern sowie kein Ausschluss vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs.

Wichtig ist außerdem, dass jede Person nur einmal für das Volksbegehren unterschreiben darf.
Die Unterschriftenliste bittet darum, alle Angaben gut lesbar in Druckbuchstaben einzutragen, da die Unterschrift sonst ungültig sein kann.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann mit seiner Unterschrift einen konkreten Beitrag dazu leisten, dass sich in der Praxis etwas verändert.

Wie du mit deiner Unterschrift helfen kannst

Jede einzelne Unterschrift bringt dieses Volksbegehren einen Schritt weiter in Richtung Erfolg.
Mit deiner Unterstützung setzt du ein klares Zeichen dafür, dass Kinder in Mecklenburg-Vorpommern bessere Rahmenbedingungen verdienen und dass gute pädagogische Arbeit Zeit und ausreichend Personal braucht.
Du zeigst damit auch Solidarität mit den Menschen, die Tag für Tag in den Kitas arbeiten und oft an ihre Grenzen kommen.

Wenn du in Mecklenburg-Vorpommern lebst, die genannten Voraussetzungen erfüllst und das Anliegen teilst, dann bitte ich dich ehrlich und von Herzen: Nimm dir ein paar Minuten Zeit, trag dich in eine Unterschriftenliste ein und sprich auch mit Menschen in deinem Umfeld darüber.
Erzähle anderen Eltern, Kolleginnen, Nachbarn und Freundinnen davon und ermutige sie, ebenfalls zu unterschreiben.
So kann aus vielen einzelnen Stimmen eine kraftvolle Botschaft werden: Unsere Kinder und ihre Erzieherinnen und Erzieher dürfen uns nicht egal sein – bessere Personalschlüssel in den Kitas sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Bitte sende eine ausgefüllte Unterschriftenlisten (Download: Volksbegehren-Unterschriftenliste.pdf) bis zum 15. Mai 2026 ausschließlich per Post an:

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Mecklenburg-Vorpommern c/o Initiative Zukunftsplan Kita

Lübecker Straße 265a

19059 Schwerin

Über den Autor

Ich bin Chris, ein leidenschaftlicher Blogger, der gerne Geschichten aus Technik, Kultur und Alltag erzählt – immer mit einem Hauch Kreativität und Humor. Als IT-Administrator bringe ich fachliches Know-how ein, während meine Hobbys wie Fotografie, Drohnenfliegen und Naturerkundungen für vielseitige Perspektiven sorgen. Besonders liebe ich es, persönliche Erlebnisse und nostalgische Erinnerungen mit aktuellen Themen zu verbinden. Gemeinsam mit meiner Familie lebe ich in Stralsund, Mecklenburg-Vorpommern, und teile meine Sicht auf die Welt – mal nachdenklich, mal unterhaltsam, aber immer authentisch.

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